Wieso mehr zahlen, wenn es auch günstiger geht? Im Alltag achten viele Menschen auf ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, sei es beim Einlauf im Supermarkt oder beim Buchen des nächsten Urlaubs. Sparpotential lauert schließlich überall, man muss es nur zu nutzen wissen. Doch wenn es um die Neben- und Lebenshaltungskosten geht, wissen viele Verbraucher oft nicht, wie sie sich entscheiden sollen, zu komplex erscheint die Materie. Und wenn dann noch von einem Anbieterwechsel gesprochen wird, schalten viele gleich ganz ab. Wie funktioniert so ein Anbieterwechsel überhaupt? Stehe ich dann tage- oder sogar wochenlang ohne Energie da? Und vor allem: wo soll ich denn hinwechseln? Welcher Gasanbieter passt denn wirklich zu mir? All diese Fragen ließen sich innerhalb weniger Minuten beantworten, wenn man sich als Verbraucher einmal die Zeit nimmt, sich ein wenig auf einem Vergleichsportal für Gastarife umzusehen. Denn dort findet man nicht nur einen Vergleichsrechner, mit dem sich die einzelnen Tarife schnell gegenüberstellen lassen, sondern auch oftmals verschiedene weiterführende und nützliche Informationen rund um das Thema Gaspreise und Gasanbieter Wechsel.
Ein günstiger Gasanbieter zahlt sich schnell aus – jetzt dem bestehenden Gasanbieter kündigen
Auch über den Ablauf eines Wechsels zu einem neuen Gasanbieter kann sich jeder schnell online informieren. Ein solcher Wechsel ist mit weitaus weniger Aufwand verbunden, als die meisten Verbraucher zuerst annehmen. In vielen Fällen ist es sogar so, dass der neue Gasversorger die komplette Abwicklung übernimmt und sich um die Kündigung kümmert. Hiervon gibt es jedoch einige Ausnahmen. Treten diese ein, obliegt es dem Kunden selbst, die Kündigung in die Wege zu leiten. Eine solche Ausnahme liegt etwa dann vor, wenn eine sehr kurzfristige Kündigung vorgenommen werden soll und die Kündigungsfrist innerhalb der nächsten paar Tage bereits ausläuft. Hier kann es dem neuen Gasanbieter nicht zugemutet werden, so kurzfristig die Abwicklung durchzuführen, so dass dies der Kunde selbst übernehmen muss. Es ist stets sehr wichtig, die Kündigungsfrist zu beachten. Diese kann dem Gas-Liefervertrag entnommen werden und beträgt in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Eine selbstständige Kündigung ist ebenfalls dann erforderlich, wenn man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte.
Wann tritt das Sonderkündigungsrecht bei einem Gas-Liefervertrag ein?
Sollte der aktuelle Gasanbieter die Preisschraube nach oben drehen und den Tarif verteuern, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, schließlich haben Sie den Tarif zu anderen Konditionen abgeschlossen. In der Regel informiert der Versorger sowohl über die Preiserhöhung als auch über das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht auf schriftlichem Wege. Werden hier Fristen für die Sonderkündigung genannt, sollten diese in jedem Fall beachtet werden, ansonsten geht man automatisch in den Vertrag mit den neuen Konditionen über.
Wer Kunde in der Grundversorgung ist, kann zudem ein Sonderkündigungsrecht dann nutzen, wenn ein Umzug ansteht.
Werden all diese Faktoren berücksichtigt, steht einem günstigen Gasanbieter nichts mehr im Wege. Am praktischsten ist es natürlich, den Wechsel dem neuen Versorger zu überlassen. Daher sollte der Wechsel nie zu kurzfristig erfolgen, damit der günstige Gasanbieter als neuer Versorger ausreichend Zeit hat, alles in die Wege zu leiten bevor die Kündigungsfrist ausläuft und sich der bestehende Vertrag erneut verlängert.